Stand: 26. Juni 2025
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) definiert in §20 die Aufgaben der Marktüberwachungsbehörden, die den jeweiligen Bundesländern zugeordnet sind.
Dienstleistungsanbieter (z.B. Anbieter von Websites und Webshops, die unter das BFSG fallen) haben gemäß der Anlage 3 zum BFSG auf ihrer Website eine Erklärung zu veröffenlichen, in der in barrierefreier Form der Stand der Umsetzung der Barrierefreiheit beschrieben wird und dabei die jeweilige Marktüberwachungsbehörde ihres Bundeslandes zu nennen.
Stand Marktüberwachungsbehörden der Länder
Zum aktuellen Zeitpunkt befindet sich die Marktüberwachungsbehörde noch im Aufbau.
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 6970
E-Mail: MLBF(at)ms.sachsen-anhalt.de.
