Liste Marktüberwachungsbehörden BFSG

Die Übersicht zeigt den Stand der Marktüberwachungsbehörden für Wirtschaftsakteuren für die 16 Bundesländer (in alphabetischer Reihenfolge) auf.

Zwei erwachsene Vögel, einer gelb und einer grün, und ein gelbes Küken sitzen auf einem Holzbrett. Auf dem Brett sind verschiedene Objekte zu sehen, darunter ein Füllfederhalter, schwarze Perlen und winzige Metallstücke, die in einem Muster angeordnet sind. Sie sind auf einer Holzoberfläche in einer gut beleuchteten Umgebung platziert.

Stand: 26. Juni 2025

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) definiert in §20 die Aufgaben der Marktüberwachungsbehörden, die den jeweiligen Bundesländern zugeordnet sind.

Dienstleistungsanbieter (z.B. Anbieter von Websites und Webshops, die unter das BFSG fallen) haben gemäß der Anlage 3 zum BFSG auf ihrer Website eine Erklärung zu veröffenlichen, in der in barrierefreier Form der Stand der Umsetzung der Barrierefreiheit beschrieben wird und dabei die jeweilige Marktüberwachungsbehörde ihres Bundeslandes zu nennen.

Stand Marktüberwachungsbehörden der Länder

Zum aktuellen Zeitpunkt befindet sich die Marktüberwachungsbehörde noch im Aufbau.

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg

Telefon: 0391 567 6970
E-​Mail: MLBF(at)ms.sachsen-​anhalt.de.