Noch ein Jahr Zeit für barrierefreie Websites: Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Ihr Unternehmen bedeutet
Das Jahr 2025 rückt immer näher und damit auch der Stichtag für die Umsetzung der Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Doch was bedeutet das konkret, und welche Schritte sollten Unternehmen jetzt einleiten, um den Anforderungen gerecht zu werden? Dieser Artikel soll als Leitfaden dienen, um aufzuzeigen, wie wichtig die Schaffung einer barrierefreien Webpräsenz ist und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das BFSG ist eine legislative Maßnahme, die darauf abzielt, die Zugänglichkeit digitaler Angebote für Menschen mit Einschränkungen zu verbessern. Das Gesetz, das auf europäischen Richtlinien basiert, verpflichtet sowohl öffentliche als auch private Betreiber dazu, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Ab 2025 müssen alle relevanten Internetangebote den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, um Menschen mit verschiedensten Einschränkungen den Zugang zu digitalen Ressourcen zu erleichtern.
Warum Barrierefreiheit?
Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern auch eine Chance, die Reichweite eines Unternehmens signifikant zu erweitern. Etwa 15% der Weltbevölkerung leben mit einer Form von Einschränkungen. Durch barrierefreies Design können diese Menschen leichter auf Produkte und Dienstleistungen zugreifen, was die Kundenbasis eines Unternehmens vergrößert und dessen soziale Verantwortung unterstreicht.
Was betrifft das BFSG?
Das Gesetz betrifft verschiedene Aspekte der digitalen Zugänglichkeit, darunter:
- Seitenstruktur: Eine klare, logische Struktur, die auch von Screenreadern leicht erfasst werden kann.
- Textalternativen für visuelle Inhalte: Bilder sollten Beschreibungen in Form von Alt-Texten haben, um deren Inhalt zugänglich zu machen.
- Untertitel und Audiodeskriptionen: Audiovisuelle Medien müssen mit Untertiteln und möglichst auch mit Audiodeskriptionen versehen werden.
- Bedienbarkeit: Websites müssen über Tastatur steuerbar sein, um auch Menschen ohne Mausnutzungsfähigkeit den Zugang zu ermöglichen.
- Verständliche Inhalte: Die Verwendung verständlicher Sprache und die klare Kommunikation von Zielen und Handlungsaufforderungen.
Schritte zur Umsetzung der Barrierefreiheit
- Bestandsaufnahme: Prüfen Sie, inwiefern Ihre aktuelle Webseite den Anforderungen entspricht. Es gibt spezialisierte Tools und Dienste, die eine Analyse der Barrierefreiheit Ihrer Website anbieten.
- Planung der Überarbeitung: Identifizieren Sie die Bereiche, die angepasst werden müssen. Dies kann von der Neuformatierung Ihrer Inhalte bis hin zur technischen Überarbeitung der Webseite reichen.
- Umsetzung: Arbeiten Sie mit Designern und Entwicklern zusammen, die Erfahrung mit barrierefreien Webprojekten haben. Eine schrittweise Implementierung kann helfen, die Übersicht zu behalten und sicherzustellen, dass alle Elemente den Vorgaben entsprechen.
- Testing: Nach der Umsetzung ist es entscheidend, die Webseite durch echte Nutzer mit Behinderungen testen zu lassen. Dies kann wichtige Einblicke in die praktische Anwendbarkeit der barrierefreien Features geben.
Handeln Sie jetzt!
Das kommende Jahr bietet die Gelegenheit zur Umsetzung der Vorgaben des BFSG. Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, um mit der Planung und Anpassung Ihrer digitalen Inhalte zu beginnen. Eine barrierefreie Website ist nicht nur eine gesetzliche Notwendigkeit, sondern auch ein Zeichen für die ethische Verpflichtung eines Unternehmens, allen Kunden gerecht zu werden. Nutzen Sie die verbleibende Zeit, um sicherzustellen, dass niemand ausgeschlossen wird.