Kleinstunternehmen
Das Barrierfreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist eine wesentliche Rechtsvorschrift, die darauf abzielt, die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zu verbessern und somit eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben zu fördern. Dieses Gesetz, das umfassende Anforderungen an die Zugänglichkeit stellt, ist besonders relevant für Unternehmen, die digitale Dienstleistungen anbieten. Ab Mitte 2025 werden solche Anforderungen verpflichtend.
Für Kleinstunternehmen allerdings sieht das Gesetz spezielle Regelungen vor. Gemäß § 3 Abs. 3 BFSG sind Kleinstunternehmen von bestimmten Pflichten ausgenommen. Dies bedeutet, dass Unternehmen, die eine sehr kleine Anzahl an Mitarbeitern haben oder einen bestimmten Jahresumsatz nicht überschreiten, nicht denselben strengen Anforderungen unterliegen wie größere Unternehmen. Diese Ausnahme wurde geschaffen, um die unternehmerische Last für kleine Unternehmensträger zu mindern, dabei jedoch das Ziel der Barrierefreiheit nicht aus den Augen zu verlieren.
Die speziellen Bestimmungen für Kleinstunternehmen sind eine Erleichterung, die eine Balance zwischen der Förderung der Barrierefreiheit und der wirtschaftlichen Tragfähigkeit kleiner Unternehmen schafft. In diesem Kontext ist es für Kleinstunternehmen von elementarer Bedeutung, die genauen gesetzlichen Bestimmungen und ihre Implikationen zu verstehen, um sowohl gesetzeskonform zu handeln als auch ihre Dienstleistungen einem breiteren Kundenstamm zugänglich zu machen.
Mehr Informationen zu den Bestimmungen für Kleinstunternehmen unter dem BFSG finden Sie auf folgenden Websites: BMAS – Barrierefreiheitsstärkungsgesetz