Zwei lebhafte Vögel sitzen auf einer Holzoberfläche neben einem Smartphone. Der Vogel links ist leuchtend gelb mit schwarzen und weißen Akzenten auf seinen Flügeln, während der Vogel rechts auffällig rot mit braunen Flügelmarkierungen ist. Der Hintergrund besteht aus sanft verschwommenem grünem Laub.

mehr als Websites: Social Media, Shop und PDF

Wie das Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz (BFSG) Social Media, Online-Shops und PDF-Dokumente betrifft

Das Barrierfreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) hat weitreichende Auswirkungen auf die digitale Zugänglichkeit in Deutschland und beeinflusst nicht nur die Ausgestaltung von Websites, sondern erstreckt sich auch auf andere wichtige Online-Bereiche wie Social Media, E-Commerce und digitale Dokumente wie PDFs. In diesem Blogbeitrag schauen wir uns genauer an, was das Gesetz für diese Bereiche bedeutet und welche Schritte Unternehmen und Organisationen ergreifen müssen, um konform zu sein.

Social Media: Barrierefreiheit in der Kommunikation

Die Nutzung von Social Media hat in den letzten Jahren drastisch zugenommen. Plattformen wie Facebook, X und Instagram sind zentrale Kommunikationsmittel geworden, sowohl für den persönlichen Austausch als auch für die Unternehmenskommunikation. Mit dem BFSG unterliegen nun auch Inhalte auf Social Media gewissen Barrierefreiheitsanforderungen.

Was zu tun ist:

  • Bilder und Videos sollten immer mit Textalternativen wie Bildbeschreibungen (Alt-Texte) versehen sein, damit sie für Nutzer von Screenreadern verständlich sind.
  • Videos benötigen Untertitel und idealerweise audiodeskriptive Elemente, um für Hörgeschädigte und Sehbehinderte zugänglich zu sein.
  • Live-Streams sollten ebenfalls mit Untertiteln angeboten werden, was jedoch technisch aufwendiger sein kann.

Online-Shops: Einkaufen ohne Barrieren

Der E-Commerce boomt, doch das Online-Shopping-Erlebnis ist für Menschen mit Behinderungen oft alles andere als optimal. Das BFSG fordert von Online-Shops, dass sie ihre Interfaces so gestalten, dass sie von allen Nutzern bedient werden können.

Was zu tun ist:

  • Navigations- und Interface-Elemente müssen über Tastatur bedienbar sein.
  • Die Farbgestaltung und der Kontrast der Shop-Seiten müssen so gewählt werden, dass sie auch für Farbsehgeschädigte gut nutzbar sind.
  • Produktbeschreibungen und Bedienungshilfen müssen auch in leicht verständlicher Sprache oder in anderen Formaten wie Audio verfügbar sein.

PDF-Dokumente: Zugänglichkeit auch ohne Papier

PDFs sind ein gängiges Format für Online-Dokumente, aber oft nicht barrierefrei. Das BFSG verlangt, dass auch digitale Dokumente, die öffentlich zugänglich gemacht werden, bestimmten Zugänglichkeitsstandards entsprechen.

Was zu tun ist:

  • Texte in PDF-Dokumenten müssen von Screenreadern erfasst werden können.
  • Dokumente sollten eine klare Struktur haben, einschließlich markierter Überschriften und navigierbarer Inhaltsverzeichnisse.
  • Alternativtexte für Bilder und andere visuelle Elemente müssen bereitgestellt werden.

Wichtig gerade für kleine Unternehmen

Das BFSG ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance für Unternehmen und Organisationen, ihre digitalen Angebote für eine breitere Nutzerbasis zugänglich zu machen. Die Umsetzung der Barrierefreiheit in allen digitalen Bereichen verbessert nicht nur die Nutzererfahrung für Menschen mit Behinderungen, sondern steigert auch die generelle Nutzerfreundlichkeit und kann die Reichweite der digitalen Angebote eines Unternehmens deutlich erhöhen. Es ist wichtig, dass alle Beteiligten sich dieser Verantwortung bewusst sind und proaktiv daran arbeiten, die digitale Welt inklusiver zu gestalten.

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