Vorgaben
Auf dieser Seite finden Sie Gesetze, Verordnungen und weitere Vorgaben rund um das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Gesetze und Verordnungen: Das BFSG im Detail
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bildet das Fundament der Bestrebungen, Barrieren in sämtlichen Lebensbereichen zu minimieren und schließlich zu beseitigen. Dieses Gesetz tangiert eine Vielzahl von Sektoren, einschließlich der digitalen Welt sowie der Verfügbarkeit von Informationen in leichtverständlichen Formaten.
Auf dieser Website werden zumeist nur die Auswirkungen des BFSG für die Gestaltungen von Websites (und Webshops), insbesondere für kleinere Unternehmen betrachtet. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umfasst jedoch vor allem weitere Bereiche, z.B. die Gestaltung von Apps, die Erstellungen von eBooks und die Herstellungen von Dokumentationen für barrierefreie Produktangebote. Das Gesetz beschäftigt sich in erster Linie mit Produkten, die ab 2025 nur noch barrierefrei angeboten werden dürfen und beschreibt Vorgaben dazu auch ausführlich. Die Erbringung von Dienstleistungen wird hingegen nur knapp beschrieben und ist vor allem durch allgemeine Vorgaben und die zugehörige Verordnung definiert.
Auf dieser Plattform bieten wir Ihnen einen detaillierten Überblick über das BFSG sowie relevante Verordnungen. Wir vermitteln Ihnen Einblicke in die Bedeutung dieser Regelungen für Unternehmen, insbesondere kleine Unternehmen, die ihre Dienste einer breiten Öffentlichkeit anbieten wollen.
Hinweis zur Aktualität unserer Informationen
Wir bemühen uns, Ihnen stets aktuelle und präzise Informationen zur Verfügung zu stellen. Dennoch möchten wir Sie darauf hinweisen, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern können. Daher empfehlen wir, zusätzlich immer die neuesten Mitteilungen offizieller Stellen zu konsultieren, um sicherzustellen, dass Sie auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung sind.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Federführend beim BFSG ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), auf dessen Website auch die aktuellste Version zum Download bereitsteht. Der nachfolgende Link führt auf ein PDF-Dokument.
Die Vorgaben für Websites / Webshops ergeben sich aus §1 (3) 5. Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr und §14 Pflichten des Dienstleistungserbringers.
Eine Darstellung des BFSG als Website ist unter https://bfsg-gesetz.de/ zu finden. Hierbei handelt es sich um ein privat-wirtschaftliche Aufbereitung von NETPROFIT auf Basis der amtlichen Veröffentlichung. Für die Verlinkung einzelner Abschnitte aus dem BFSG nutzen wir diese übersichtliche Web-Darstellung – bitte beachten Sie jedoch, dass rechtliche Gültigkeit nur das von der BMAS veröffentlichte PDF als Auszug aus dem Bundesgesetzblatt hat.
Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG-V)

Die Umsetzung des BFSG regelt die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG-V). Auch diese steht (in der jeweils aktuellen Version) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zum Download bereitsteht. Der nachfolgende Link führt auf ein PDF-Dokument.
Aktuell legt die Verordnung fest, dass Websites die Konformitätsstufe AA der „Web Content Accessibility Guidelines“ (WCAG) 2.1 erfüllen müssen.
Eine Darstellung der BFSG-V als Website ist unter https://bfsg-gesetz.de/bfsgv/ zu finden. Hierbei handelt es sich um ein privat-wirtschaftliche Aufbereitung von NETPROFIT auf Basis der amtlichen Veröffentlichung. Für die Verlinkung einzelner Abschnitte aus dem BFSG-V nutzen wir diese übersichtliche Web-Darstellung – bitte beachten Sie jedoch, dass rechtliche Gültigkeit nur das von der BMAS veröffentlichte PDF hat.
Leitlinien zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Um den Kleinstunternehmen die Anwendung des Gesetzes zu erleichtern, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Leitlinien erstellt. Bis Juni 2025 werden wahrscheinlich mehrere Neufassung bereitgestellt, daher regelmäßig die Dokumentversion prüfen. Der nachfolgende Link führt auf ein PDF-Dokument.
Die Leitlinien gehen insbesondere auf Kleinstunternehmen als Hersteller / Import (keine Ausnahmen möglich) oder Dienstleistungserbringer (ggf. Ausnahmen möglich) ein.
FAQ der Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit ist ab 2025 zur Unterstützung bei Fragen rund um das BFSG und seine Anwendung insbesondere für Kleinunternehmen benannt. Bereits ab 2024 unterstützt die Bundesfachstelle durch eine Webinar-Reihe (siehe Hinweise zur Webinar-Reihe zum BFSG2025 hier im Blog) und die Veröffentlichung einer umfassenden Auflistung von Fragen und Antworten (FAQ). Der nachfolgende Link führt auf die Webseite.
Beiträge
Diese Website bietet Tipps zur Gestaltung barrierefreier Websites (und Webshops). Dabei ist es auch wichtig, sich mit den entsprechenden Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien zu beschäftigen, um bei der Gestaltung zwischen „muss“, „sollte“, „könnte“ und „möglich“ sowie „nicht erforderlich“ abwägen zu können. Hiermit beschäftigen wir uns in verschiedenen Blogbeiträgen, von denen nachfolgend die aktuellsten aufgelistet werden. Tipps zur Umsetzung finden Sie im Bereich Umbau in Eigenleistung und Hinweise wie man die Umsetzung ressourcenschonend angehen kann unter Kleinstunternehmen.
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Liste Marktüberwachungsbehörden BFSG
Die Übersicht zeigt den Stand der Marktüberwachungsbehörden für Wirtschaftsakteuren für die 16 Bundesländer (in alphabetischer Reihenfolge) auf.
